Gertrud & Clemens Seelmeyer Stiftung
Stiftung für benachteiligte und hilfsbedürftige Kinder und Seniorinnen und Senioren im Inland 

ZUSTIFTUNG

Wir Stifter garantieren dafür, dass die Gelder zu 100 % der Stiftung ohne Abzug von Verwaltungsgebühren oder ähnlichem zugeführt werden. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit des Stiftungsvorstandes entstehen keine Kosten.

"Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen anzunehmen. Diese wachsen dem Stiftungsvermögen aber nur dann zu, wenn Sie dazu bestimmt sind, ansonsten können Sie zur Erfüllung des Stiftungszweckes direkt verwendet werden." (Auszug aus der Satzung)

Ihre Spende / Zustiftung kann unter Angabe des Verwendungszweckes (zum Beispiel Zustiftung für Stiftungsvermögen oder unter Angabe eines direkten Verwendungszweckes für eines unserer Projekte) auf folgendes Konto überwiesen werden.

Kontoinhaber: Gertrud und Clemens Seelmeyer Stiftung
IBAN:                DE59 2655 1540 0085 3131 61
BIC:                   NOLADE21BEB
Kreditinstitut:  Kreissparkasse Bersenbrück

Bitte nutzen Sie dazu unser Formular unter Spenden und Helfen. Dort kann dann ihr genauer Verwendungszweck angegeben werden. Für die Ausstellung einer Spendenquittung benötigen wir Ihre Daten. Gern dürfen Sie aber auch anonym spenden.